Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt: Über Einzelausgaben bis 2.000,-EUR kann der 1. Vorsitzende allein entscheiden, bis 10.000,- EUR die Vorstandschaft; bei höheren Ausgaben ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.