Der Verein wird durch den 1.Vorsitzenden vertreten. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.500 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.