Satzung vom 20.01.1952 zuletzt geändert am 22.02.2002
Eintragungstext
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4
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Segelfliegergruppe Lilienthal e.V. in Burgau aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.1997 (URNr. 3001/1997, Notar Dr. Reißig, Burgau) und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.1997, sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 28.11.1997.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 09.10.1952. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintragungstext
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5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 302/304 SB;
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2009 hat die Änderung der §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 17 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 308/314 SB; Neue Satzung Bl. 315/327 SB.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 ("Name und Sitz, Mitgliedschaft in Dachverbänden, Geschäftsjahr"; geändert wurde in diesem Paragraphen nur der Sitz des Vereins), 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Disziplinarmaßnahmen), 5 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Wirkungskreis des Vorstandes), 11 (Aufgaben des Schriftführers), 13 (Die Abteilungen), 14 (Mitgliederversammlung) und 15 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. Der Sitz des Vereins ist geändert.
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden sowie dem 3. Vorsitzenden je allein vertreten. Alle Anweisungen des 3. Vorsitzenden (Ressort Finanzen/Schatzmeister) müssen vom 1. Vorsitzenden genehmigt sein, wenn sie den Betrag von 1.000,00 EUR übersteigen.