Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Vorstandschaft zugestimmt hat. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 2.500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt hat.