Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 1.000 Euro im Einzelfall und zur Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von mehr als 1.000 Euro im Einzelfall sowie zur Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.