Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und für die Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 EUR ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.