| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschäften im Wert ab 3000,-- Euro, der Zustimmung der weiteren Vorstandsmitglieder bedarf, zum Erwerb, zur Veräußerung oder dinglichen Belastung von Immobilien, zur Verpfändung von beweglichem oder unbeweglichem Vereinsvermögen, zum Abschluß von Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, ausgenommen Mietwohnungen, zu Rechtsgeschäften, die für den Verein zu Verpflichtungen von mehr als 10.000,-- DM führen, der vorherigen Zustimmung.der Mitgliederversammlung, zum Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksgleichen Rechten, zum Verkauf oder zur Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens und zu Neu- und Umbauten sowie zur über die erste Hypothek hinausgehenden Beleihung eines Grundstücks der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks bedarf. |