Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretung des 1. und 2. Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500 Euro die Zustimmung 1. und 2. Vorsitzenden, Kassier, Schriftführer und den Beisitzern erforerlich ist.