Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu)
Nummer des Vereins:
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VR 200327
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Freunde der Tanzschule Dartmann e.V.
b)
Kempten (Allgäu)
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
5000 EUR wird der Verein durch zwei Mitglieder des
Vorstands vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist wie folgt beschränkt: zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits und sonstigen
Vermögensdispositionen von mehr als 25000 EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Vorstand:
Dartmann, Tobias, Kempten, *XX.XX.1978
Vorstand:
Dartmann, Heinz, Kempten, *XX.XX.1947
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 09.01.2009 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
30.01.2009.
a)
06.02.2009
Scharf
b)
Anmeldung Bl. 1/3 SB;
Satzung Bl. 12/15 SB;
2
a)
Der Vorstand vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt
beschränkt: zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme
eines Kredits und sonstigen Vermögensdispositionen
von mehr als 25000 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dartmann, Heinz, Kempten, *XX.XX.1947
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde: § 8 (Vorstand), § 9 (Zuständigkeit des Vorstands), § 10 (Wahl und
Amtsdauer des Vorstands), § 11 (Mitgliederversammlung); § 12 (Einberufung der
Mitgliederversammlung), § 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 14
(Beschlußfassung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung des Vereins).
a)
13.10.2009
Scharf
b)
Anmeldung Bl. 16/18 SB u. Bl.
23/25 SB;
Beschluß Bl. 20/22 SB;
Abruf vom 19.12.2024