VR 581 AG Ingolstadt · aktuell
Strukturierte Informationen
Verein zur Unterstützung ausländischer Arbeitnehmer
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Ingolstadt (D5701V)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
581
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 15.10.1983
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 11.11.1983. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4/14 SB;
Abrufuhrzeit
05:50:56
Abrufdatum
2025-09-18
Letzte Eintragung
2004-05-12
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1983-10-15
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Verein zur Unterstützung ausländischer Arbeitnehmer
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Ingolstadt
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,- DM (i.W. eintausend Deutsche Mark), die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist (§ 26 Abs. 2 BGB).