Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln bei Verfügungen bis zu 2000 Euro. Bei Verfügungen über 2000 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Grundstücksgeschäften und Verfügungen, die den Wert von 5000 Euro übersteigen, ist zusätzlich ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.