Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Im Übrigen wird der Verein durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist; sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.