Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 300,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die einfache Mehrheit der unter § 8 Abs. 1 der Satzung genannten Personen zugestimmt haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.