Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, im Übrigen wird der Verein durch den 2. Vorsitzenden und 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er zu Geschäften über einem Betrag von 500,00 Euro im Einzelfall und Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.