Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands den Verein. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.