Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 1001,00 EUR bis einschließlich 15000,00 EUR der Zustimmung des Gremiums des erweiterten Vorstands bedarf. Bei Rechtsgeschäften über einen Geschäftswert von 15000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.