Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu erteilt ist.