Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten ist bis zu einer Gesamtbelastung von 10.000 EUR die Zustimmung des Vorstands und ab einer Gesamtbelastung von mehr als 10.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.