Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Zu Rechtsgeschäften über 1.000,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.