Der Vorstand besteht aus einer Person. Er wird auf Beschluß der Mitgliederversammlung auf bis zu drei Personen erweitert. Ist mehr als ein Vorstand bestellt, wird der Verein von jeweils zwei Vorständen gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß die Eingehung von Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als 5.000,00 EUR an die Zustimmung der Mitgliederversammlung gebunden ist. Dasselbe gilt für jegliche Kreditaufnahme.