Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt
Nummer des Vereins:
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VR 10208
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Turn.- und Sportverein 1862 e. V. Neuburg a. d. Donau
b)
Neuburg/Donau
a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden einzeln oder von
den weiteren Vorstandsmitgliedern gemeinsam
vertreten. Geschäfte außerhalb des genehmigten
Haushaltsplans und ab einem Geschäftswert von
2556,46 EUR bedürfen der Zustimmung des
Vereinsausschusses, solche ab einem Geschäftwert von
25564,99 EUR der Zustimmung der
Delegiertenversammlung und Grundstücksgeschäfte der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
b)
1. Vorsitzender:
Kotzur, Udo, Bergheim, *XX.XX.1957
Vorstand:
Zeitler, Karin, Neuburg, *XX.XX.1960
Vorstand:
Böhm, Herbert, Neuburg, *XX.XX.1940
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 12.12.1892 zuletzt geändert am 21.03.1997
a)
07.02.2006
Willer
b)
Tag der ersten Eintragung:
12.10.1900.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 261 SB;
2
b)
Gewählt:
Vorstand:
Griebel, Peter, Neuburg a.d.Donau, *XX.XX.1949
Ausgeschieden:
Vorstand:
Böhm, Herbert, Neuburg, *XX.XX.1940
a)
25.05.2007
Knabl
3
a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden einzeln oder von
den weiteren Vorstandsmitgliedern gemeinsam
vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2
(Zweck), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Mitgliederversammlung), 9
(Delegiertenversammlung), 10 (Vorstand) und 11 (Vereinsausschuß) der Satzung
beschlossen.
a)
26.05.2009
Ossyra
b)
Protokoll Bl. 287 SB;
4
a)
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden einzeln oder von
den weiteren Vorstandsmitgliedern gemeinsam
vertreten. Für Geschäfte ab einem Geschäftswert von
5000 Euro für den Einzelfall und bei
Dauerschuldverhältnissen mit einem
Jahresgeschäftswert von mehr als 5000 Euro bedarf der
Vorstand der beschlussmäßigen Zustimmung des
Vereinsausschusses, ab einem Geschäftswert von
a)
Die Delegiertenversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 6 (Rechte
und Pflichten der Mitglieder), 10 (Vorstand), 11 (Vereinsausschuss) und 13 (Abteilungen)
der Satzung beschlossen.
a)
10.09.2013
Ossyra
b)
Protokoll Bl. 291 SB; Satzung
gemäß § 71 BGB Bl. 292 SB.
Abruf vom 03.01.2025
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VR 10208
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
25000 Euro der beschlussmäßigen Zustimmung der
Delegiertenversammlung. Grundstücksgeschäfte
erfordern einen Beschluss der Delegiertenversammlung.
5
b)
Gewählt:
Vorstand:
Schlamp-Bauer, Sonja, Neuburg a. d. Donau, *XX.XX.1985
Gewählt:
Vorstand:
Schottnar, Hermann, Neuburg a. d. Donau, *XX.XX.1952
Ausgeschieden:
Vorstand:
Griebel, Peter, Neuburg a.d.Donau, *XX.XX.1949
Ausgeschieden:
Vorstand:
Zeitler, Karin, Neuburg, *XX.XX.1960
a)
24.07.2018
Modlmeyr
6
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.06.2019
Modlmeyr
b)
Beschluss Bl. 302 SB; Neue
Satzung Bl. 300 SB.
7
a)
Die Delegiertenversammlung vom 18.06.2021 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
30.07.2021
Vock
b)
Satzung Bl. 306 SB; Protokoll Bl.
305 SB;
8
a)
Geändert, nun:
Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden allein oder von den
weiteren Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Für
Geschäfte ab einem Geschäftswert von 15.000 EUR für
den Einzelfall und bei Dauerschuldverhältnissen mit
einem Jahresgeschäftswert von mehr als 15.000 EUR
a)
Die Delegiertenversammlung vom 19.04.2024 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
05.06.2024
Vock
b)
Beschluss Bl. 308 SB; Neue
Satzung Bl. 309 SB.
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
bedarf der Vorstand der beschlussmäßigen Zustimmung
des Vereinsausschusses, ab einem Geschäftswert von
50.000 EUR der beschlussmäßigen Zustimmung der
Delegiertenversammlung. Grundstücksgeschäfte
erfordern einen Beschluss der Delegiertenversammlung.
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