Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr sowie vier Vertrauensleuten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Vorstands.