Vereinsregister des Amtsgerichts Fürth
Nummer des Vereins:
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VR 20919
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Tierschutzverein Eckental-Erlanger Oberland e.V.
b)
Eckental
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Erster Vorsitzender:
Windisch, Josef, Chemotechniker, Eckental
Zweiter Vorsitzender:
Reiser, Ingrid, Friseuse, Lauf a.d. Pegnitz
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 30.01.1989 zuletzt geändert am 17.03.1993
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
Der Vorsitzende kann Einzelausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, tätigen,
wenn sie einen Betrag von 500,-- DM nicht übersteigen.
Ausgaben über 500 DM bis 5000 DM hat der Gesamtvorstand zu beschließen.
Für Vereinsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5000 DM ist die Mitgliederversammlung
zuständig.
a)
13.12.2005
Bauer
b)
Tag der ersten Eintragung:
20.03.1989.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 40-45, 51 SB;
2
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der 1. Vorsitzende kann Einzelausgaben bis 2.500 EUR,
die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, tätigen; über
2.500 bis 10.000 EUR entscheidet der Gesamtvorstand.
Für Vereinsgeschäfte über 10.000 EUR ist die
Mitgliederversammlung zuständig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Aufgaben und
Ziele), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Ehrenmitglied), 8 (Organe des Vereins),
9A (Gesamtvorstand), 9B (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse), 10 (Kassenwesen), 11
(Mitgliederversammlung), 12 (Auflösung) und 13 (Schlussbestimmungen) der Satzung
beschlossen.
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
26.08.2024
Czernek
b)
Protokoll Bl. 113 ff SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 119
ff SB.
Abruf vom 26.12.2024