| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Bezüglich der Aufgabenbereiche und Beschränkungen wird auf den Dienstvertrag und die Geschäftsordnung verwiesen. Der konkrete Geschäftskreis und die Vertretungsbefugnis nach außen werden jedoch wie folgt definiert: - Zeichnungsvollmacht für Vertragsabschlüsse für Pflegeeinsätze einschließlich der Anträge für Pflegeeinsätze, Behandlungssätze, Refinanzierungen sowie der Beantragung von Zuschüssen jeglicher Art. Er hat darüber hinaus Kontovollmacht - Verantwortung für die ordnungsgemäße Finanzplanung sowie die Überwachung des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens - Verantwortung für das Personalwesen Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung des Vorstands: - Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; - Abschluss von Miet- und Pachtverträgen - Errichtung und Auflösung von Einrichtungen, Diensten und nicht durch Pflegesatz refinanzierte Planstellen - Eingehen von Bürgschaften und Übernahme von Darlehensverpflichtungen und Wechselverbindlichkeiten - Gewährung von Darlehen und freiwilligen Zuwendungen über € 250,- bzw. regelmäßige Zuwendungen an Beschäftigte - Investitionen über € 50.000,- , ab € 20.000,- besteht eine Informationspflicht an die Gesellschafter über den Vorstand des Vereins - Verzicht auf Ansprüche über € 2.500,- - Abschluss von Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Rechtsberatungsmandaten und das Führen aktiver und passiver gerichtlicher Auseinandersetzungen jeder Art und insbesondere das Führen von Rechtsstreitigkeiten mit dem Kostenträger - Anstellungsverträge, die außerhalb der Pflegesatz- und WFbM-Richtlinien liegen sowie Ein- und Ausstellungen von Bereichs- und Abteilungsleitungen und Einrichtungsleitungen - Erteilung und Widerruf von Handlungsvollmachten - Alle Geschäfte, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. |