Jeder Vorsitzende vertritt einzeln; der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten zu zweit den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000 € der mehrheitlichen Zustimmung des gesamten Vorstands bedürfen.