Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vorstandschaft. Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von 10.000,00 EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.