Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 500,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses. Bei Rechtsgeschäften, die eine Kreditaufnahme bis 2.500,00 EUR erforderlich machen, entscheidet der Vereinsausschuss, bei solchen, die eine Kreditaufnahme über 2.500,00 EUR erforderlich machen, bei Grundstückskäufen und bei langfristigen Vertragsabschlüssen entscheidet die Mitgliedervollversammlung.