Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften über 500,00 Euro sowie zu Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen bedarf es der Zustimmung des Vereinsausschusses oder wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der Zustimmung der Mitgliederversammlung.