Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,-- Euro belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für Grundstücksverträge bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.