Vereinsregister des Amtsgerichts Coburg
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 1
VR 20268
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kleintierzuchtverein Roth und Umgebung e.V.
b)
Roth
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte über 1.000 DM im Einzelfall und
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der
Aufnahme von Belastungen bedürfen der vorherigen
Zusimmung des Ausschusses und des erweiterten
Vorstands, bei deren Ablehnung der vorherigen
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
b)
Erster Vorsitzender:
Tremel, Andreas, Bauleiter, Lichtenfels--Klosterlangheim
Zweiter Vorsitzender:
Dinkel, Heinz, Bauaufseher, Lichtenfels-Oberlangheim
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 10.08.1988 zuletzt geändert am 31.07.1998
a)
17.01.2006
Ruschke
b)
Tag der ersten Eintragung:
26.08.1988.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 10-16, 27 SB;
2
b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Dinkel, Heinz, Bauaufseher, Lichtenfels-Oberlangheim
Neuwahlen vom 25.03.2006.
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Finzel, Stefan, Scheßlitz, *XX.XX.1970
a)
18.10.2006
Forkel
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Vorstand darf Geschäfte bis zu einem Betrag von
1.000 EUR im Einzelfall, ausgenommen
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der
Aufnahme von Belastungen, ausführen. Im Übrigen
bedarf der Vorstand der vorherigen Zusimmung des
Ausschusses und des erweiterten Vorstandes oder,
wenn diese eine Entscheidung ablehnen, der vorherigen
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 9.
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2020 hat die Änderung des § 17 der Satzung
beschlossen.
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
05.10.2020
Berger
b)
Satzung Bl. 53ff SB;
Abruf vom 17.12.2024