Vereinsregister des Amtsgerichts Coburg
Nummer des Vereins:
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VR 20267
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
THW Helfervereinigung Bad Staffelstein e.V.
b)
Bad Staffelstein
a)
Jedes Mitglied des Vorstandes ist
einzelvertretungsberechtigt. Vermögenswirksame
Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 5.000
DM übersteigen oder nennenswerte Folgekosten nach
sich ziehen, beschließt die Mitgliederversammlung.
b)
Erster Vorsitzender:
Pelkner, Manfred, Bad Staffelstein, *XX.XX.1957
Zweiter Vorsitzender:
Jäger, Jürgen, Bad Staffelstein, *XX.XX.1951
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 29.03.1988 zuletzt geändert am 19.11.2003
a)
17.01.2006
Ruschke
b)
Tag der ersten Eintragung:
06.07.1988.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3-6, 25 SB;
2
b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Pelkner, Manfred, Bad Staffelstein, *XX.XX.1957
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Jäger, Jürgen, Bad Staffelstein, *XX.XX.1951
Gewählt:
erster Vorsitzender:
Hofmann, André, Bad Staffelstein, *XX.XX.1985
Gewählt:
zweiter Vorsitzender:
Stich, Johannes, Bad Staffelstein, *XX.XX.1991
a)
02.03.2012
Forkel
3
a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Bei vermögenswirksamen Angelegenheiten, die im
Einzelfall den Betrag von 2.500,00 EUR überschreiten
oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, sowie
bei mittel- und langristigen Verträgen ist ein Beschluss
der Mitgliederversammlung erforderlich. Hiervon
unberührt bleibt die eigenständige Mittelverwaltung der
Jugendabteilung, soweit diese mit den ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln oder vertraglich zugesagten
Zuwendungen finanziert werden können. Darüber hinaus
gehende Verpflichtungen der Jugendabteilung können
nur im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung
bzw. dem Vorstand getätigt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
27.05.2014
Günther
b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 38
ff. SB.
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Coburg
Nummer des Vereins:
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VR 20267
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
4
b)
Ausgeschieden:
zweiter Vorsitzender:
Stich, Johannes, Bad Staffelstein, *XX.XX.1991
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Hertel, Lorenz, Bad Staffelstein, *XX.XX.1998
a)
19.11.2021
Berger
Abruf vom 25.12.2024