Vereinsregister des Amtsgerichts Coburg
Nummer des Vereins:
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VR 20226
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Scharfschützen-Gesellschaft Bad Staffelstein / Ebensfeld e.V.
b)
Bad Staffelstein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand kann über laufende und dringende
Ausgaben bis 100 DM alleine verfügen. Der Ausschuß
kann Ausgaben bis 500 DM bewilligen.
b)
3. Schützenmeister:
Vietze, Peter, Maschineneinsteller, Rattelsdorf-
Poppendorf
1. Schützenmeister:
Mayer, Dietmar, Ebensfeld-Döringstadt, *XX.XX.1959
2. Schützenmeister:
Herr, Sabine, Ebensfeld-Freiberg, *XX.XX.1968
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 06.06.1962 zuletzt geändert am 28.03.2003
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Schützenmeister, dem 2.
Schützenmeister und dem 3. Schützenmeister.
a)
17.01.2006
Ruschke
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.08.1962.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4-8,15,39f, 67, SB;
2
b)
Ausgeschieden:
3. Schützenmeister:
Vietze, Peter, Maschineneinsteller, Rattelsdorf-
Poppendorf
Gewählt:
3. Schützenmeister:
Zipfel, Michael, Bad Staffelstein-Wolfsdorf, *XX.XX.1956
a)
05.05.2011
Forkel
3
a)
Der/die erste Schützenmeister(in) vertritt allein.
Der/die zweite und dritte Schützenmeister(in) vertreten
gemeinsam.
Alle Ausgaben unterliegen der Zustimmung des
Ausschusses oder Mitgliederversammlung. Der Vorstand
ist bevollmächtigt, laufende und dringend sich ergebende
Ausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,00 € ohne
Zustimmung des Ausschusses zu regeln. Gelegentlich
der Ausschusssitzungen hat er über die erfolgten
Ausgaben Rechnung zu erlegen und die Genehmigung de
Ausschusses einzuholen. Der Ausschuss kann ohne
Zustimmung der Mitgliederversammlung Ausgaben bis
zu einem Betrag von 2.500,00 € bewilligen. Anlässlich
des Hauptschießens können die Befugnisse des/ der 1.
Schützenmeister/in und des Ausschusses durch die
Mitgliederversammlung erweitert werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 mit Nachtrag vom 16.10.2020 und vom
09.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Insbesonders wurde § 12 (Das Schützenmeisteramt) geändert.
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/r ersten Schützenmeister/in, dem/r
zweiten Schützenmeister/in und dem/r dritten Schützenmeisterin.
a)
25.02.2022
Bock
b)
Satzung Bl. 113 SB;
4
b)
a)
Abruf vom 25.03.2026
Vereinsregister des Amtsgerichts Coburg
Nummer des Vereins:
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VR 20226
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Ausgeschieden:
3. Schützenmeister:
Zipfel, Michael, Bad Staffelstein-Wolfsdorf, *XX.XX.1956
Gewählt:
3. Schützenmeister:
Rennert, Markus, Ebensfeld OT Döringstadt, *XX.XX.1999
Ausgeschieden:
1. Schützenmeister:
Mayer, Dietmar, Ebensfeld OT Döringstadt, *XX.XX.1959
02.10.2023
Berger
5
b)
Geändert, nun:
1. Schützenmeister:
Herr, Sabine, Ebensfeld OT Freiberg, *XX.XX.1968
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Gutgesell, Mark, Bad Staffelstein, *XX.XX.1965
a)
29.08.2025
Bock
Abruf vom 25.03.2026