Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Ausgaben zwischen 1.000 € und 10.000 € bzw. höchstens bis zur Hälfte des aktuellen Vereinsvermögens ist die Zustimmung der Vorstandschaft und für Ausgaben über 10.000 € bzw. höchstens bis zur Hälfte des aktuellen Vereinsvermögens die Zustimmung der Mitgliederversammlung.