| Gegenstand | sind folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d. § 10 b Abs. 1 EStG: -Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) -Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) -Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch das Betreiben einer Sport- und Bewegungs-Kindertagesstätte in Germering (Standort: 82110 Germering, Hochrainweg 5) mit sportlicher und ganzheitlicher Ausrichtung, welche eine Kinderkrippe mit mehreren Gruppen, einen Kindergarten mit mehreren Gruppen, mindestens jedoch eine der vorgenannten Einrichtungen umfasst. Einerseits soll das Heranführen von Kindern im Alter von drei bis sieben Jahren an schulische Anforderungen (Kindergartenprogramm) und andererseits das spielerische Erlernen und Ausüben von Bewegungen, Koordination sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten im gesamtsportlichen Umfeld umgesetzt werden. Im Krippenbereich (Altersstufe drei Monate bis drei Jahre) steht der Bewegungsaspekt nicht so deutlich im Vordergrund. Hier ist die Heranführung an bewegungsorientierte Inhalte das Ziel. Die Kindererziehung wird gemäß einem von Geschäftsführung und pädagogischem Personal gemeinsam erstellten ganzheitlichen und sportlichen Konzept durchgeführt. Für die in der Kindertagesstätte zu leistende Erziehungsarbeit werden die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere diejenigen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), berücksichtigt. Die Gesellschaft kann weitere Kindertagesstätten, auch an anderen Standorten in Deutschland, betreiben, gleiche oder branchenähnliche gemeinnützige Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, solche pachten und sämtliche einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft und von deren Unternehmungen unmittelbar zu fördern, sofern sie in engem Zusammenhang mit zumindest einem der in Abs. 1 aufgeführten Zwecke stehen und diesen zu fördern geeignet sind (Sport-Camps, Veranstaltungen, Lehrkurse, Mitarbeiterschulungen usw.). Zulässig sind insbesondere auch Beratungstätigkeiten im pädagogischen Bereich (Erziehungsberatung, Elterntraining u.ä.). Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft ihre Zwecke insbesondere durch planvolles Zusammenwirken mit der Champini FH GmbH und den übrigen gemeinnützigen Champini Gesellschaften innerhalb des Konzernverbundes. Dieses Zusammenwirken vollzieht sich durch Leistungen, die zur Förderung der Jugendhilfe, von Bildung und Erziehung, des Sports sowie der Unterstützung des in § 52 AO besonders schutzwürdigen Personenkreises geeignet sind, insbesondere Managementleistungen, Dienstleistungen im Verwaltungs-, Controlling und Facility-Bereich. |