Vorstand gemäß 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister, Schriftführer, stellvertretender Schriftführer und zwei Beisitzer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.