Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Einer davon ist immer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.