Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte in Höhe von 200 Euro ist jeder Vorsitzende einzelvertretungsbefugt. Für Rechtsgeschäfte, die die Höhe von 1000 Euro übersteigen, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.