Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgaben über 300 Euro bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses. Entscheidungen über 3.000 Euro sowie die Aufnahme von Krediten unabhängig von deren Höhe und Entscheidungen, die Hand- und Spanndienste erfordern können, bedürfen einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.