Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 1.000 Euro belasten, ist die vorherige Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich; im Falle einer Ablehnung die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.