Jedes Vorstandsmitglied vertritt grundsätzlich einzeln. Bei Rechtsgeschäftten bis einschließlich 500.- Euro ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden allein ausreichend, mit einem Geschäftswert über 500.- Euro bis 2.500.- Euro bedarf es eines Beschlusses des gesamten Vorstandes und mit einem Geschäftswert von über 2.500.- Euro hinaus ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig.