Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis 500,-- € ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,-- € sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 8.000,-- € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 8.000,-- € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Vorstandschaft erteilt ist.