Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils zusammen mit dem Kassier. Ausgaben mit einem Gesamtbetrag über 200,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. Hiervon ausgenommen sind Ausgaben für Gratulationen, Ehrungen und Todesfälle.