VR 20006 AG Bamberg · aktuell
Historischer Auszug
Kinder- und Jugendhilfe St. Josef Eltmann e.V.
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Haßfurt
I
9
8
7
6
5
4
3
2
l
0
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
———
Ei
b)
Sitz
Vorstand
1.
.
.
intra-
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
.a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
\
b)
Bemerkungen
.
1
'2
3
4
5
a)Caritas-Verein
Eltmann
e.V.
b)Eltmann
Funk
Felix,
Stadtpfarrer
in
Eltmann,
-
1.
Vorsitzender
-
Reuthe
r
Baptist
Steintechniker
in
Eltmann
-
2.
Vorsitzender
-
2)
e
Mirjam,
Oberin
in
Eltmann
Oberin
des
Kinderheims
und
Schriftführerin-
r
ug
euberth
Luise
Kassier
-
ı
|,
Hausfrau
in
Eltmann
Lenz
Hans,
Heizungsbauingenieur
in
Eltmann
-
Schriftführer
-
Sigrun,
Sozialpädagogin
in
Eltmann
-
Oberin
des
Kinderheims
-
Schultheis
Josef,
Bankkaufmann
in
Eltmann
-
Kassier
-
a)
Kinder-
und
Jugendhilfe
St.
Josef
Eltmann
e.V,
Siegfried,
Pfarrer
in
Eltmann
-
1.
Vorsitzender
-
Haus
Herbert,
Diplomingenieur
in
Eltmann
‚=
Schriftführer
-
Martin,
Diplom-Sozialpädagoge
in
Eltmann
-
Gesamtleiter
der
Kinder-
und
Jugendhilfe
St.
Josef
-
Gehring
Heinz,
geb.
24.11.1938,
Eltmann
-
2.
Vorsitzender
-
Nr.
3363
Karteiblatt
VR
Die
Satzung
ist
am
25.
Dezember
1853
errichtet,
mehrfach
geändert,
zuletzt
am
17.
Mai
1978
neu
gefaßt.
Der
Vorstand
besteht
aus
dem
5)
jeweiligen
Stadtpfarrer
als
1.
Vor=
itzenden,
dem
2.
Vorsitzenden,
der
jeweiligen
Oberin
des
Kinder-
eims,
dem
Schriftführer,
dem
Kassier.
Sg
u
Den
oo
een
JPi
NABSISLe
Zwei
Personen
des
Vorstands,
darunter
1.
oder
2,
Vorsitzender,
vertreten
gemeinsam.
Der
Vorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
neben
1.
oder
2.
Vorsitzende
ein
weiteres
Vorstandsmitglied
anwesend
ist,
Miriam
Krug
und
Luise
Neuberth
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschiedet
Sigrun
Schultheis
und
Josef
Auer
wurden
in
den
Vorstand
gewählt.
Die
Satzung
wurde
durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
29,
09.1997
nach
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
(samt
neuer
Satzung
in
Anlage)
neu
gefaßt.
Der
Vorstand
besteht
aus
dem
jeweiligen
Stadtpfarrer
als
1.
Vor-
sitzenden,
dem
2.
Vorsitzenden,
dem
Gesamtleiter
der
"Kinder-
und
Jugendhilfe
St.
Josef",
dem
Schriftführer
und
dem
Kassier.
Felix
Funk,
Hans
Lenz
und
Sigrun
Schultheis
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Siegfried
Vogt,
Herbert
Haus
und
Martin
Gehring
wurden
in
den
Vorstand
gewählt.
Baptist
Reuther
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Heinz
Krönert
wurde
neu
in
den
Vorstand
gewählt.
Die
Satzung
wurde
durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
09.12.2003
nach
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
(samt
neuer
Satzung
in
Anlage)
neu
gefasst.
Der
Vorstand
besteht
aus
dem/der
1.
Vorsitzenden,
dem/der
2.
Vorsitzenden,
dem
für
den
Vereinssitz
zuständigen
Pfarrer/Pfar-
radministrator
oder
seinem/seiner
von
ihm
bestimmten
Vertreter/
-in,
dem/der
Gesamtleiter/-in
in
der
"Kinder-
und
Jugendhilfe
St.
Josef",
dem/der
Schriftführer/-in
und
dem/der
Kassier/erin.
Je
zwei
Vorstandsmitglieder
vertreten
gemeinsam,
darunter
immer
einer
der
beiden
Vorsitzenden
oder
der
Gesamtleiter.
Der
Vorstand
bedarf
zu
folgenden
Beschlüssen
der
schriftlichen
Genehmigung
des
Ortsordinarius,
die
übeyden
Caritasverband
für
den
Landkreis
Haßberge
zu
beantragen
ist:
a)Umgeschrieben
von
VR
29
El.
am
7.10,
1980.
FForerterfr
b)Tag
der
ersten
Eintragung:
9.
Dez.
1948.
a)
11.1981
hBeen
th
Beschluß
B1.102
d.A.
.
a)
Am
09.04.1991.
a)
Am
02.03.1998
b)
Satzung
Bl.
17
ff
5B3
a)
Am
05.03.2002
danu
an
a)
Am
or
10.
ns,
b)
Neue
en!
Bl.
32
ff.
SB
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgeriht
Haßfurt
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
Vo
gung
des
Vereins
Liquidatoren
1
2
3
Rückseite
von
Blatt...
1...
VR
X
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
5
Errichtung
von
Planstellen,
soweit
Zuschüsse
zu
deren
Finan-
zierung
aus
kirchlichen
Mitteln
benötigt
werden,
Grundstücksgeschäfte
im
Umfang
von
mehr
als
65.000
EUR,
die
Aufnahme
von
Darlehen
über
65.000
EUR,
die
Hergabe
von
Darlehen
über
10.000
EUR,
die
Erhebung
von
Klagen,
soweit
sich
diese
nicht
aus
dem
lau-
fenden
Geschäftsbetrieb
ergeben,
die
Übernahme
von
Bürgschaften,
Baumaßnahmen
außerhalb
des
beschlossenen
Haushaltsplanes
im
Gesamtwert
von
über
10.000
EUR,
I
i
|
t
Fortsetzung
auf
dem.
.........
ten
Blatt