| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Vereis gemeinsam. Die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich bei - Erwerb, Veräußerung oder dinglicher Belastung vonGrundstücken und grundstücksgleichen Rechten, -Verpfändung oder Nutzungsüberlassung -ganz oder zum grösseren Teil- des beweglichen oder unbeweglichen Vereinsvermögen an Dritte, -Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren, -Rechtsgeschäften, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 5000,00 EUR führen, -Zustimmung zu Geschäften, die den genehmigten Etat überschreiten. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf, der die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerk Deutschland. |