Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts, das den Verein über mehr als 3.500 € verpflichtet, zur Veräußerung von Vereinsvermögen oder zur Führung von juristischen Streitigkeiten (Prozessen) eine Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.