Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Sämtliche Rechtsgeschäfte von mehr als 10.000,00 EUR im Einzelfall sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung (vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung) des Aufsichtsrats hierzu schriftlich erteilt ist. Alle Rechtsgeschäfte zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich Vorverträgen sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung vorher eingewilligt hat.