Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 200 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand mit Beschluss zugestimmt hat.