Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Anschaffungen des Vereins über 500 Euro ist ein Beschluss beider Vorstände notwendig. Anschaffungen über 5.000 Euro erfordern einen einstimmigen Beschluss des gesamten (nach § 7 Abs. 1 u. 2 der Satzung aus 3 bis 6 Mitgliedern bestehenden) Vorstands. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.