Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 2.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands. Der Erwerb, der Verkauf und die Belastung von Grundstücken sowie die Aufnahme von Darlehen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.