Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 2.000,00 Euro belasten, sind die Vorstandsmitglieder einzeln berechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000,00 Euro belasten, und von Diensverträgen sowie zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.